AGB

Vertragsgegenstand

(1)       Der Bewerber meldet sich verbindlich für das Intensiv-Training an.

(2)       Die Dauer beträgt 2 Tage mit 4-Wochen Online-Plattform Zugang.

(3)       Das Intensiv-Training ist aufgeteilt in Präsenzphasen, die in den Schulungsräumen der Triagon Akademie stattfinden und studieren über die Lernplattform im Internet.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Triagon Akademie für Intensiv-Trainings:

(Stand: Juni 2016)

1. Anwendungsbereich dieser Geschäftsbedingungen

Diese Bedingungen gelten für alle After Work Sessions, die von der Triagon Akademie oder Partnerinstituten auf der Webseite der Triagon Akademie oder der Webseite der Partnerinstitute angeboten werden, die auf diese AGB der Triagon Akademie verweisen.

2. Anmeldung und Vertragsabschluss

(1)       Die Anmeldung zum Intensiv-Training der Triagon Akademie bedarf der Textform auf den hierfür vorgesehenen Formularen oder erfolgt online über die Webseite.

(2)       Mit der Anmeldung erkennen die Teilnehmer (Interessenten) diese Geschäftsbedingungen an und erklärt ausdrücklich die Kenntnisnahme der Bestimmungen zum Widerrufsrecht.

(3)       Nach der Anmeldung erhält der Interessent eine Anmeldebestätigung (z.B. per E-Mail).

(4)       Der Vertrag kommt zwischen der Triagon Akademie und dem in der Anmeldung genannten Teilnehmer zu Stande. Meldet der Interessent zulässigerweise einen Dritten (z. B. Mitarbeiter) für ein Intensiv-Training an, gelten die Bedingungen auch für diesen Teilnehmer. Der Vertragspartner der Triagon Akademie ist in diesem Fall verpflichtet, seinen entsendeten Teilnehmer über diese Geschäftsbedingungen in Kenntnis zu setzen.

(5)       Das Intensiv-Training ist aufgeteilt in Präsenzphasen, die in den Schulungsräumen der Triagon Akademie stattfinden und studieren über die Lernplattform im Internet. Zeitpunkt und Dauer der Präsenzphasen werden rechtzeitig auf der Webseite der Triagon Akademie oder der Webseite des Partnerinstituts bekannt gegeben und können dort auch eingesehen werden.

3.      Kursgebühren und Fälligkeit

(1)       Die Kursgebühren sind unabhängig von den Leistungen Dritter vom Teilnehmer zu zahlen.

(2)       Die Kursgebühr beträgt € 890.- für das gesamte Intensiv-Training.

(3)       Die Gebühr wird vor Beginn des Intensiv-Trainings fällig.

(4)       In der Kursgebühr nicht enthalten sind die Kosten für zusätzliche Arbeitsmittel, wie z.B. Computer, Hard- und Software, Internet, sowie Fahrten, Unterkunft und Verpflegung während der Präsenzphasen.

4.      Kündigung

(1)       Die ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen. Das Recht zur fristlosen Kündigung bleibt davon unberührt.

5.      Absage und Terminverschiebungen von Intensiv-Trainings durch die Triagon Akademie

(1)       Die Triagon Akademie behält sich vor, Intensiv-Trainings wegen zu geringer Teilnehmerzahl oder aus anderen organisatorischen Gründen abzusagen. In diesem Fall werden die Teilnehmer unverzüglich benachrichtigt und bereits entrichtete Kursgebühren zurückerstattet. Ein weiterer Anspruch der Lehrgangsteilnehmer besteht nicht.

(2)       Die Triagon Akademie behält sich zudem vor, einzelne Termine zu verschieben, wenn sie aus dringenden Gründen nicht am vorgesehenen Termin stattfinden können. Ein dringender Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der vorgesehene Dozent der Veranstaltung krankheitsbedingt absagt und kein adäquater Ersatzdozent gefunden werden kann. Die Teilnehmer werden hiervon frühestmöglich unterrichtet. Ein Schadenersatzanspruch besteht im Falle einer notwendigen Terminverschiebung nur hinsichtlich der Erstattung unnötig aufgewendeter Fahrtkosten, wenn ein Teilnehmer nicht rechtzeitig informiert werden konnte.

(3)       Weitergehende Schadensersatzansprüche aufgrund der Absage von Intensiv-Trainings oder Terminverschiebungen sind ausdrücklich ausgeschlossen.

6.      Pflichten  der Triagon Akademie

(1)       Dem Teilnehmer wird im Rahmen seines Intensiv-Trainings die Nutzung der hauseigenen Übungsplätze ( je nach Art des Intensiv-Trainings ) ermöglicht.

(2)       Die Triagon Akademie stellt dem Teilnehmer Unterrichts-, Arbeitsräume, die Lernplattform im Internet, Lernmaterial und   Tonstudios ( je nach Art des Intensiv-Trainings ) zur Verfügung..

(3)       Die Triagon Akademie übernimmt keine Haftung für Ausfälle in den Tonstudios, Arbeitsplätzen und der Lernplattform, die durch höhere Gewalt und/oder durch notwendige Reparaturen an den Geräten oder dem Server entstehen können

7.      Pflichten des Teilnehmers

(1)       Der Teilnehmer verpflichtet sich, die unter 3.) geregelten Gebühren zu begleichen.

(2)       Der Studierende hat während des Intensiv-Trainings ( je nach Art des Intensiv-Trainings ) Zugang zu hochwertigen technischen Geräten. Er ist verpflichtet, diese Geräte mit der erforderlichen Sorgfalt zu behandeln. Der Teilnehmer haftet für sämtliche Schäden, die von ihm im Studio an Einrichtung, Geräten, Aufnahmedaten, etc. anrichtet. Der Teilnehmer ist verpflichtet eine Haftpflichtversicherung vorzuweisen.

(3)       Studiogeräte oder -zubehör, die einen Funktionsmangel oder Beschädigung aufweisen, sind von dem Teilnehmer unverzüglich dem jeweiligen Ausbilder zu melden. – Reparaturen darf der Teilnehmer keinesfalls selbst durchführen.

(4)       Die Hausordnung, die in den jeweiligen Räumlichkeiten der Triagon Akademie aushängt, ist strikt einzuhalten.

(5)       Ist der Teilnehmer minderjährig, so ist zum wirksamen Abschluss der Teilnahme die Unterzeichnung                                          der Erziehungsberechtigten erforderlich.

8.      Angaben des Teilnehmers/Datenschutz

(1)       Die Triagon Akademie weist darauf hin, dass Teilnehmer ihre korrekten Adressangaben angeben müssen. Die Triagon Akademie behält sich im Falle der Missachtung vor, rechtliche Schritte in die Wege zu leiten.

(2)       Die Teilnehmer werden darauf hingewiesen, dass die erhobenen Daten von der Triagon Akademie in maschinenlesbarer Form gespeichert und im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses verarbeitet werden. Die Triagon Akademie gewährleistet die vertrauliche Behandlung dieser Daten. Durch die Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit der Speicherung seiner Daten einverstanden. Er ist jederzeit berechtigt, seine Daten einzusehen und ggf. Angaben verändern bzw. löschen zu lassen.

9.      Studienunterlagen

(1)       Es besteht kein Anspruch auf Studienunterlagen, es sei denn, diese sind verbindlich in den Studiengangbeschreibungen angekündigt und damit Bestandteil des Studienangebots.

(2)       Darüber hinaus sind Studienunterlagen ausschließlich zum persönlichen Gebrauch des Teilnehmers bestimmt. Alle Rechte, auch die der Übersetzung und des Nachdrucks oder Vervielfältigung der Studienunterlagen oder Teilen hiervon, bleiben bei der Triagon Akademie. Jede Art der Vervielfältigung und Verbreitung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Triagon Akademie.

10.   Haftung der Triagon Akademie

(1)       Die Haftung der Triagon Akademie für Schäden des Teilnehmers aufgrund fehlerhafter Leistungen, erteilter Auskünfte und Beratungen ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für den Fall von grober Fahrlässigkeit, des Vorsatzes oder bei Schäden an Gesundheit, körperlicher Unversehrtheit oder Leben sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2)       Die Triagon Akademie haftet vor und während der Intensiv-Trainings nicht bei Unfällen der Studierenden und für Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände. Dies gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

11.   Gerichtsstand, Erfüllungsort und Schlussbestimmung

(1)       Erfüllungsort für die von der Triagon Akademie geschuldeten Studienleistungen ist der von der Triagon Akademie hierfür ausgewählte Veranstaltungsort.

(2)       Sofern es sich beim Teilnehmer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Studierenden und der Triagon Akademie München.

(3)       Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam bzw. undurchführbar sein oder ihre Wirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit dieses Vertrages im Übrigen nicht berührt.